Nichtraucherschutzgesetz ab 01. Mai 2013

Das Nichtraucherschutzgesetz tritt ab 01. Mai 2013 in Kraft!

Wichtig: ab dem 01.Mai 2013 gilt in der Schützenhalle in allen Räumen “ Rauchverbot“!

Es gilt das vom Eigentümer verabschiedete absolute Rauchverbot für Veranstaltungen aller Art.

Mehr dazu unter:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/NiSchG.jsp

Sektbar

Herzlichen willkommen in unserer Sektbar für Feiern mit bis zu 80 Personen. Das besondere an dem gemütlichen Raum ist die rustikale Thekenanlage. Die Theke und Zapfanlage können mitbenutzt werden .Es stehen moderne Toilettenanlagen zur Verfügung.
Der Zugang zur Sekbar ist seitlich an Schützenhalle!