Nichtraucherschutzgesetz ab 01. Mai 2013

Das Nichtraucherschutzgesetz tritt ab 01. Mai 2013 in Kraft!

Wichtig: ab dem 01.Mai 2013 gilt in der Schützenhalle in allen Räumen “ Rauchverbot“!

Es gilt das vom Eigentümer verabschiedete absolute Rauchverbot für Veranstaltungen aller Art.

Mehr dazu unter:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/NiSchG.jsp

Schützenhalle

Vermietung

Schützenhalle Küntrop

Wir vermieten die Schützenhalle bei Veranstaltungen bis zu 800 Personen in unterschiedlichen Räumlichkeiten (siehe unten).

Vermietungsanfragen an vermietung@schuetzen-kuentrop.de

Bei Vermietung ab 350 Personen müssen zusätzliche Auflagen in Sachen Brandschutz und Sicherheit erfüllt werden!

Jederzeit können sie einen Mietvertrag unter Angabe Ihres Namens und des gewünschten Mietdatums unter vermietung@schuetzen-kuentrop.de anfordern.

Räumlichkeiten

Sebastian Klause

  • Große Halle: für bis zu 800 Personen / Göße 660 qm bzw. 690 qm inkl. Bühne
  • Sebastian Klause: für bis zu 160 Personen / Größe 198 qm
  • Essraum: für bis zu 80 Personen / Größe 85 qm
  • Sektbar: für bis zu 50 Personen / Größe 51 qm
  • Küche mit professioneller Ausstattung kann dazu gemietet werden

 

Bei Vermietung ab 350 Personen müssen zusätzliche Auflagen in Sachen Brandschutz und Sicherheit erfüllt werden!