Nichtraucherschutzgesetz ab 01. Mai 2013

Das Nichtraucherschutzgesetz tritt ab 01. Mai 2013 in Kraft!

Wichtig: ab dem 01.Mai 2013 gilt in der Schützenhalle in allen Räumen “ Rauchverbot“!

Es gilt das vom Eigentümer verabschiedete absolute Rauchverbot für Veranstaltungen aller Art.

Mehr dazu unter:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/NiSchG.jsp

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